Clearingstelle EEG mit Hinweis zu Inbetriebnahme

Der Inbetriebnahmezeitpunkt einer Photovoltaik-Anlage sorgte mehrfach für Streit zwischen Besitzer und Energieversorger. Angesichts der momentan herrschenden Knappheit bei Wechselrichtern hat die Clearingstelle einen wichtigen Hinweis zur Auslegung und Anwendung des EEG 2009 veröffentlicht.
Die Clearingstelle EEG hat einen Hinweis veröffentlicht, in dem sie Stellung nimmt zur Auslegung und Anwendung des Inbetriebnahmezeitpunkts bei Photovoltaikanlagen (Art. 3 Nr. 5 EEG 2009). Demnach sei eine Photovoltaik-Anlage in Betrieb gesetzt, sobald in ihr durch eine von außen vorgenommene aktive Handlung erstmals Strom erzeugt und außerhalb der Anlage verbraucht wird. Eine solche Umwandlung kann laut EEG-Clearingstelle erfolgen, indem eine an der Anlage angeschlossene Glühbirne zum Leuchten brachten wird, eine Batterie oder ein Akkumulator geladen wird sowie durch die Umwandlung des Stroms in einer anderen „Verbrauchs“-Einrichtung. Damit habe die Photovoltaik-Anlage ihre „technische Betriebsbereitschaft“ erlangt, sofern nicht ein sofortiger technischer Defekt auftrete. Das bloße Anliegen einer elektrischen Spannung an den Anschlussklemmen reiche zur Inbetriebnahme hingegen nicht aus, heißt es in dem Hinweis.
Die Clearingstelle sieht keine Notwendigkeit, dass der Netzbetreiber bei der Inbetriebnahme einer Photovoltaik-Anlage mitwirken muss. Außerdem sei der Anschluss eines Wechselrichters nicht erforderlich. Ebenso müsse es keine vorherige Anmeldung zum Netzanschluss gegeben haben, eine Netzverträglichkeitsprüfung sein oder der Netzanschluss verlegt sein, heißt es weiter. Erforderlich seien auch nicht der Anschluss und Betrieb von Zähl- und Messeinrichtung. Nach dem Hinweis der Clearingstelle muss der im Modul erzeugte Solarstrom auch nicht ins Netz eingespeist werden. Allerdings rät die Clearingstelle EEG, die Inbetriebnahme der Photovoltaik-Anlage vor Zeugen zu vollziehen und gegebenenfalls mit Bildern oder einem Protokoll zu dokumentieren. Sofern sich Netzbetreiber und Anlagenbesitzer nicht auf einen bestimmten Nachweis verständigt hätten, empfehlen die Juristen, die Inbetriebnahme aller Solarmodule einzeln zu beweisen. Sofern mehrere Module zu einem Strang zusammengeschaltet seien, könne der Nachweis auch für den kompletten Strang geführt werden, heißt es in dem Hinweis weiter.
„Zur Vermeidung von Missverständnissen weist die Clearingstelle EEG darauf hin, dass der Anspruch auf Vergütung nicht aus der Inbetriebnahme i.S.d. Art. 3 Nr. 5 EEG 2009 als solcher folgt“, so Punkt 8 des Hinweises. Die Verpflichtung zur Vergütung des selbstverbrauchten oder eingespeisten Solarstroms durch den Netzbetreiber besteht demnach nur, wenn die Betreiber die Eintragung ihrer Photovoltaik-Anlage in das Anlagenregister beantragt habe (Art. 16 EEG 2009).
Quelle: (Sandra Enkhardt - Photovoltaik-Das Magazin für Profis)
Vermittlungsausschuss vertagt Photovoltaik-Förderung
Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat am 16. Juni 2010 seine Beratungen zur umstrittenen Absenkung der Photovoltaik Förderung vertagt und eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die Kompromissvorschläge erarbeiten soll. Am 5. Juli 2010 um 18 Uhr soll der Vermittlungsausschuss erneut zusammenkommen, um die Verhandlungen fortzusetzen.
Bund und Länder sind sich uneins über die geplante Absenkung der Vergütungssätze für Strom aus Solaranlagen: Der Bundestag will diese um bis zu 16 Prozent reduzieren, der Bundesrat hingegen möchte die Absenkung auf höchstens 10 Prozent beschränken.
Quelle: Bundesrat
25-jähriges Firmenjubilaeum vom 02. - 06. Juni 2010
Das Solarzentrum Allgäu feiert im Juni sein 25-jähriges Firmenjubiläum. Aus diesem Anlass möchten wir uns im Rahmen verschiedenster Veranstaltungen bei allen Kunden, Geschäftspartnern und Mitarbeitern für die gute Zusammenarbeit bedanken.
Am Mittwoch, den 02. juni 2010 starten wir mit einer Beachparty in die Jubiläumswoche. Ab 20 Uhr wird die Band "hellwAch" alle Gäste mit Musik aus dem Bereich Ska, Jazz und Funk unterhalten. Ein weiteres Highlight bildet die Band "Friction", die extra die Reise von Shanghai nach Altdorf antritt, um den Abend mit Cover-Rock der Extraklasse zu einem rundum gelungenen Event werden zu lassen. Darauf folgend wird am Samstag den 05. Juni 2010, sowie am Sonntag den 06. Juni 2010 folgen jeweils ein Tag der offenen Tür, gespickt mit verschiedenen Veranstaltungen und Vorträgen stattfinden. Den genauen Zeitplan über geplante Festivitäten können dem unten angehängten Flyer entnommen werden. Wir freuen uns über Ihr Erscheinen und bedanken uns für die gute Zusammenarbeit in den letzten 25 Jahren.
Ihr Solarzentrum Allgäu Team
Solarförderung soll erst ab Juli 16% sinken
Erschienen am 23. Februar 2010 | dpa, AFP, mash
Die schwarz-gelbe Koalition hat sich nach längerem Streit auf die Kürzung der Solarförderung geeinigt. Die Senkung wird nun später greifen als bislang geplant, dafür fällt sie aber höher aus. Damit solle eine zu hohe Förderung verhindert, die Branche aber weiter ausgebaut werden, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der Unions-Bundestagsfraktion.
Die Förderung soll ab 1. Juli um 16 Prozent gesenkt werden und nicht schon zum 1. Juni wie zuletzt geplant. Auf landwirtschaftlich genutzten Flächen sollen nach dem Willen der Unionsfraktion keine neuen Solaranlagen installiert werden dürfen. Die Förderung von Solaranlagen auf Ackerflächen war besonders umstritten. Nun solle die Regelung "zeitnah" im Kabinett beraten werden.
Für Solarstrom gibt es künftig weniger
Im Klartext heißt der neue Beschluss: Wer bereits eine Solaranlage laufen hat, für den ändert sich nichts. Wer allerdings nach dem 1. Juli eine neue Anlage aufs Dach montiert, bekommt für den damit produzierten Strom weit weniger Geld als noch im vergangenen Jahr. Denn bereits zum Jahresanfang waren die Subventionen um neun Prozent gekürzt worden - mit den nun beschlossenen 16 Prozent schwillt die Gesamtkürzung zur Mitte des Jahres dann auf 25 Prozent an.
Bei Eigennutzung gibt es Bonus
Aber: Die Förderkürzung bezieht sich nur auf jenen Solarstrom,
den die Anlagenbetreiber in die Energienetze einspeisen. Verbraucht der Solaranlagenbetreiber seinen Strom dagegen
selbst, lohnt die Anschaffung einer Solaranlage auch weiter.
Er spart nicht nur Stromkosten - im Schnitt 20 Cent pro
Kilowattstunde - sondern bekommt zusätzlich einen Bonus. In
Summe macht dieser bei der Eigeneinspeisung acht Cent pro
Kilowattstunde Strom mehr aus als bei der Einspeisung ins Netz.
Diesen Satz bekommt er für die nächsten 20 Jahre garantiert.
Biessenhofen (vit) | 23.12.2009 19:48 Uhr
Sonnige Aussichten für Solarzentrum Allgäu
Fotovoltaik - Unternehmen beschäftigt 126 Menschen - Neue Halle
Bihler startete als junger Elektromeister 1985 zunächst mit einem Ein-Mann-Betrieb als Dorfelektriker in Altdorf. Aus persönlicher Überzeugung heraus verlagerte er sich Mitte der 90-er Jahre auf die Fotovoltaik. Damit setzte er aufs richtige Pferd: Als 1999 das Erneuerbare Energiengesetz den Strom aus Sonne, Wind und Wasserkraft kräftig förderte, hatte er bereits Erfahrung auf diesem Markt.
Haken für die Schneelast
Bihler begnügte sich nicht damit, nur Solarmodule zu verkaufen und zu installieren. Damit die Fotovoltaik-Anlagen dem vielen Schnee im Allgäu standhalten, entwickelte er sein eigenes Montagesystem. Seine TÜV-geprüften Haken sind für bis zu 500 Kilo Schneelast pro Quadratmeter ausgelegt. Mehr als eine Million dieser Haken wurden bereits in Altdorf produziert und vertrieben.
Das neueste Produkt aus dem Hause Bihler vereint zwei Solartechniken: «Solartherm» besteht aus Siliziumzellen, die für das Solarzentrum in China gefertigt werden. In Altdorf werden sie mit speziellen Platten kombiniert, die gleichzeitig eine Kühlung oder eine Wassererwärmung ermöglichen. Solartherm läuft bereits in großen Musteranlagen in Südkorea und den USA und bietet vielseitige Einsatzmöglichkeiten, da die Module zur besseren Stromerzeugung im Sommer auch gekühlt werden können.
Direkt an der B 12
Zudem importiert und vertreibt das Solarzentrum über seine Firma «Wiosun» mit Sitz in Saarbrücken Fotovoltaikmodule, die in China produziert werden. Um den Handel mit Modulen für eine Leistung von 2010 voraussichtlich 40 Megawatt abzuwickeln, baut Bihler derzeit eine 3200 Quadratmeter große Logistikhalle und ein Besucherzentrum an der B12 bei Altdorf. Die Entwicklungen aus dem Solarzentrum erhielten bereits einen Bundespreis und den Innovationspreis des Landkreises Ostallgäu.
Bihler hält die Förderpolitik für die regenerativen Energien für geglückt. Dadurch sei die Nutzung der Solarenergie wirtschaftlich geworden: In zwei bis drei Jahren werde Solarstrom auch ohne hohe Einspeisevergütung für Neuanschließer genauso billig produziert wie herkömmlicher Strom, zeigt sich der 50-Jährige zuversichtlich.
Angebotssoftware V.1.9
Sehr geehrte Kunden,
wir können Ihnen seit dem 07.10.09 eine neue Version unserer "Individuellen Angebotssoftware" zur Verfügung stellen.
Damit können Sie schnell und unkompliziert Ihre Anlagendaten sowie gewünschte Komponenten einfügen und auf einen Blick erfahren um welchen Anlagenwert es sich handelt.
Wir sind bemüht die Daten möglichst Aktuell zu halten und sie über Neuheiten sofort zu informieren.
Gerne werden wir nach Anfrage auch eine kostenlose Ertragsprognose erstellen.
Anmeldung von PV-Anlagen 2009 im Anlagenregister

Seit dem 1. Januar 2009 sind die Betreiberinnen und Betreiber von Photovoltaikanlagen gemäß § 16 Abs. 2 S. 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) verpflichtet, Standort und Leistung dieser Anlagen der Bundesnetzagentur zu melden. Andernfalls ist der Netzbetreiber nicht zur Vergütung des Stroms verpflichtet.
Der Bundesnetzagentur muss die installierte Leistung aller Solarmodule (Photovoltaikanlagen) gemeldet werden, die ab dem 1. Januar 2009 neu in Betrieb gehen und für die eine Vergütung nach § 32 oder § 33 EEG gezahlt wird.
Nicht zu melden sind Photovoltaikanlagen, wenn deren Betreiber den darin erzeugten Strom ausschließlich selbst verbraucht (z.B. im eigenen Haushalt) und eine Vergütung nach dem EEG nicht erfolgt.
Zu melden sind der Bundesnetzagentur nur Anlagen, bei denen das Datum der Inbetriebnahme verbindlich feststeht. Die Meldung sollte spätestens mit der Inbetriebnahme erfolgen. Von Meldungen, die länger als zwei Wochen vor dem Inbetriebnahmedatum liegen, ist abzusehen.
Für die Meldung ist das "Formular zur Meldung von Photovoltaikanlagen an die Bundesnetzagentur" zu verwenden. Bitte beachten Sie auch die Erläuterungen in dem gesonderten Dokument.


